Digitale Amtstafel & Bürgerservice
Deutsch Schützen St. Kathrein im Burgenland Eisenberg an der Pinka Edlitz im Burgenland Höll | ![]() |
AMTSTAFEL
21.09.2023 Kundmachung Volksbegehren
15.09.2023 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 26.09.2023
29.08.2023 Anberaumung einer mündlichen Bauverhandlung Palkovits Erika und Felix
01.06.2023 Entwurf einer Verordnung für ein Entwicklungsprogramm für das Südburgenland
01.06.2023 Entwurf Verordnung Novelle Entwicklungsprogramm Unteres Pinka- und Stremtal
11.05.2023 Verordnung bez. Vermehrung Borkenkäfer
10.05.2023 Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
02.05.2023 Information zu Ansiedelung und Umbau
10.01.2023 Verordnung wg. Vogelgrippe
04.01.2023 Abgabenverordnungen 2023
20.11.2022 Müllabfuhrtermine 2023
21.12.2022 Schneeräumung und Streupflicht
04.01.2022 Haus und Grund vor Starkregen schützen Download
03.10.2022 Kundmachung Ergebnis Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
Bauen im Burgenland
Damit Ihr Traum vom eigenen Haus, vom Zu- oder Umbau oder einem neuen Gartenhäuschen möglichst rasch und unkompliziert wahr werden kann, sollten Sie die einzelnen Schritte gut planen und folgende Hinweise unbedingt beachten:
+Ein Blick in das Grundbuch gibt Ihnen vor dem Kauf Auskunft darüber, ob das Grundstücklastenfrei ist. +Ihre Gemeinde informiert Sie über Flächenwidmung, Bebauungsrichtlinien sowie Bebauungspläne (Abstände, Geschoßzahl, Baulinien) und mögliche Gefahrenzonen (zB Hochwasser, Hangrutschgefahr, o.ä.) +Informieren Sie Ihre Gemeinde rechtzeitig über das Bauvorhaben und profitieren Sie von der persönlichen Beratung.
+ Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob zusätzliche Genehmigungen (Naturschutz-und Landschaftspflegegesetz, Wasserrecht, o.ä.) erforderlich sind.
+ Sind die Nachbarn im Bild? Reden Sie offen über das Bauvorhaben und lassen Sie sich die Zustimmung der Nachbarn bei Bedarf schriftlich geben.
+ Kennen Sie die Fördermöglichkeiten für Häuslbauer im Burgenland? Nützen Sie das umfassende Angebot und informieren Sie sich rechtzeitig!
+ Planer, Architekten oder Baumeister bringen Ihre Wünsche zu Papier und erstellen für Sie einen Einreichplan, der den Bestimmungen des Baugesetzes entspricht.
+ Falls erforderlich, reichen Sie das Ansuchen um eine Baubewilligung rechtzeitig und vollständig bei Ihrer Gemeinde ein.
+ Beginnen Sie mit den Bauarbeiten erst nach ordnungsgemäßer Meldung bei der Baubehörde bzw. falls notwendig mit Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung!
+ Endlich fertig? Sie dürfen Ihr Gebäude erst nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde und Erstattung eines positiven Schlußüberprüfungsprotokolls benutzen!
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz:
https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/Leitfaden_zum_Burgenlaendischen_Baugesetz_2019.pdf

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Förderrichtlinien der Gemeinde Deutsch Schützen – Eisenberg
Förderrichtlinien ab 1. Jänner 2019 Download
Förderansuchen Formular Download
