Digitale Amtstafel & Bürgerservice
Deutsch Schützen St. Kathrein im Burgenland Eisenberg an der Pinka Edlitz im Burgenland Höll | ![]() |
AMTSTAFEL
17.02.2025 Verordnung Eisenberger MTB Marathon Event am 06.04.2025
16.12.2024 Verordnung Kanalbenützungsgebühr 2025
16.12.2024 Verordnung Gebühr Abfallsammelstelle 2025
16.12.2024 Verordnung Hundeabgabe 2025
05.12.2024 Richtig Müll trennen ab 01.01.2025
21.11.2024 Geflügelpest – Stallpflicht für Hausgeflügel im ganzen Burgenland
10.05.2023 Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
02.05.2023 Information zu Ansiedelung und Umbau
21.12.2022 Schneeräumung und Streupflicht
04.01.2022 Haus und Grund vor Starkregen schützen Download
Bauen im Burgenland
Damit Ihr Traum vom eigenen Haus, vom Zu- oder Umbau oder einem neuen Gartenhäuschen möglichst rasch und unkompliziert wahr werden kann, sollten Sie die einzelnen Schritte gut planen und folgende Hinweise unbedingt beachten:
+Ein Blick in das Grundbuch gibt Ihnen vor dem Kauf Auskunft darüber, ob das Grundstücklastenfrei ist. +Ihre Gemeinde informiert Sie über Flächenwidmung, Bebauungsrichtlinien sowie Bebauungspläne (Abstände, Geschoßzahl, Baulinien) und mögliche Gefahrenzonen (zB Hochwasser, Hangrutschgefahr, o.ä.) +Informieren Sie Ihre Gemeinde rechtzeitig über das Bauvorhaben und profitieren Sie von der persönlichen Beratung.
+ Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob zusätzliche Genehmigungen (Naturschutz-und Landschaftspflegegesetz, Wasserrecht, o.ä.) erforderlich sind.
+ Sind die Nachbarn im Bild? Reden Sie offen über das Bauvorhaben und lassen Sie sich die Zustimmung der Nachbarn bei Bedarf schriftlich geben.
+ Kennen Sie die Fördermöglichkeiten für Häuslbauer im Burgenland? Nützen Sie das umfassende Angebot und informieren Sie sich rechtzeitig!
+ Planer, Architekten oder Baumeister bringen Ihre Wünsche zu Papier und erstellen für Sie einen Einreichplan, der den Bestimmungen des Baugesetzes entspricht.
+ Falls erforderlich, reichen Sie das Ansuchen um eine Baubewilligung rechtzeitig und vollständig bei Ihrer Gemeinde ein.
+ Beginnen Sie mit den Bauarbeiten erst nach ordnungsgemäßer Meldung bei der Baubehörde bzw. falls notwendig mit Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung!
+ Endlich fertig? Sie dürfen Ihr Gebäude erst nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde und Erstattung eines positiven Schlußüberprüfungsprotokolls benutzen!
Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz:
https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/Leitfaden_zum_Burgenlaendischen_Baugesetz_2019.pdf

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Wohin mit unserem Müll: BMV Müll ABC Download
Richtig Müll trennen ab 01.01.2025
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Die aktuellen Termine des BMV >>

Förderrichtlinien der Gemeinde Deutsch Schützen – Eisenberg
Förderrichtlinien ab 1. Jänner 2019 Download
Förderansuchen Formular Download
