Digitale Amtstafel & Bürgerservice

Deutsch Schützen
St. Kathrein im Burgenland
Eisenberg an der Pinka
Edlitz im Burgenland
Höll
Bild von unserer Amtstafel

AMTSTAFEL

17.02.2025 Verordnung Eisenberger MTB Marathon Event am 06.04.2025

16.12.2024 Verordnung Kanalbenützungsgebühr 2025

16.12.2024 Verordnung Gebühr Abfallsammelstelle 2025

16.12.2024 Verordnung Hundeabgabe 2025

05.12.2024 Richtig Müll trennen ab 01.01.2025

21.11.2024 Geflügelpest – Stallpflicht für Hausgeflügel im ganzen Burgenland

10.05.2023 Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

02.05.2023 Information zu Ansiedelung und Umbau

21.12.2022 Schneeräumung und Streupflicht

04.01.2022 Haus und Grund vor Starkregen schützen Download

Bauen im Burgenland

Damit Ihr Traum vom eigenen Haus, vom Zu- oder Umbau oder einem neuen Gartenhäuschen möglichst rasch und unkompliziert wahr werden kann, sollten Sie die einzelnen Schritte gut planen und folgende Hinweise unbedingt beachten:

+Ein Blick in das Grundbuch gibt Ihnen vor dem Kauf Auskunft darüber, ob das Grundstücklastenfrei ist.                  +Ihre Gemeinde informiert Sie über Flächenwidmung, Bebauungsrichtlinien sowie Bebauungspläne (Abstände, Geschoßzahl, Baulinien) und mögliche Gefahrenzonen (zB Hochwasser, Hangrutschgefahr, o.ä.)                  +Informieren Sie Ihre Gemeinde rechtzeitig über das Bauvorhaben und profitieren Sie von der persönlichen Beratung.

+ Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob zusätzliche Genehmigungen (Naturschutz-und Landschaftspflegegesetz, Wasserrecht, o.ä.) erforderlich sind.
+ Sind die Nachbarn im Bild? Reden Sie offen über das Bauvorhaben und lassen Sie sich die Zustimmung der Nachbarn bei Bedarf schriftlich geben.
+ Kennen Sie die Fördermöglichkeiten für Häuslbauer im Burgenland? Nützen Sie das umfassende Angebot und informieren Sie sich rechtzeitig!
+ Planer, Architekten oder Baumeister bringen Ihre Wünsche zu Papier und erstellen für Sie einen Einreichplan, der den Bestimmungen des Baugesetzes entspricht.
+ Falls erforderlich, reichen Sie das Ansuchen um eine Baubewilligung rechtzeitig und vollständig bei Ihrer Gemeinde ein.
+ Beginnen Sie mit den Bauarbeiten erst nach ordnungsgemäßer Meldung bei der Baubehörde bzw. falls notwendig mit Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung!
+ Endlich fertig? Sie dürfen Ihr Gebäude erst nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde und Erstattung eines positiven Schlußüberprüfungsprotokolls benutzen!


Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz: 

https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/Leitfaden_zum_Burgenlaendischen_Baugesetz_2019.pdf


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Abfuhrtermine 2025

Wohin mit unserem Müll: BMV Müll ABC Download

Richtig Müll trennen ab 01.01.2025

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Die aktuellen Termine des BMV >>


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 Förderrichtlinien ab 1. Jänner 2019 Download

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