Digitale Amtstafel & Bürgerservice

Deutsch Schützen
St. Kathrein im Burgenland
Eisenberg an der Pinka
Edlitz im Burgenland
Höll
Bild von unserer Amtstafel

AMTSTAFEL

25.04.2024 Wasserrechtsverhandlung Errichtung einer Erdwärmeanlage

23.04.2024 EU Wahl 2024 – Kundmachung Wahllokale und Wahlzeiten

23.04.2024 EU Wahl 2024 – Info für Wahlberechtigte, die das Wahllokal nicht aufsuchen können

23.04.2024 EU Wahl 2024 – Zusammensetzung der Wahlbehörde

15.04.2024 Kundmachung Auflage Wählerverzeichnis EU Wahl

13.03.2024 Kundmachung Europawahl 2024

15.12.2023 Verordnung Kanalbenützungsgebühr 2024

15.12.2023 Verordnung Abfallsammelstellen Gebühr 2024

15.12.2023 Verordnung Hundeabgabe 2024

18.11.2023 Müllabfuhrtermine 2024

01.06.2023 Entwurf einer Verordnung für ein Entwicklungsprogramm für das Südburgenland

01.06.2023 Entwurf Verordnung Novelle Entwicklungsprogramm Unteres Pinka- und Stremtal

11.05.2023 Verordnung bez. Vermehrung Borkenkäfer

10.05.2023 Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

02.05.2023 Information zu Ansiedelung und Umbau

21.12.2022 Schneeräumung und Streupflicht

04.01.2022 Haus und Grund vor Starkregen schützen Download

03.10.2022 Kundmachung Ergebnis Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl


Bauen im Burgenland

Damit Ihr Traum vom eigenen Haus, vom Zu- oder Umbau oder einem neuen Gartenhäuschen möglichst rasch und unkompliziert wahr werden kann, sollten Sie die einzelnen Schritte gut planen und folgende Hinweise unbedingt beachten:

+Ein Blick in das Grundbuch gibt Ihnen vor dem Kauf Auskunft darüber, ob das Grundstücklastenfrei ist.                  +Ihre Gemeinde informiert Sie über Flächenwidmung, Bebauungsrichtlinien sowie Bebauungspläne (Abstände, Geschoßzahl, Baulinien) und mögliche Gefahrenzonen (zB Hochwasser, Hangrutschgefahr, o.ä.)                  +Informieren Sie Ihre Gemeinde rechtzeitig über das Bauvorhaben und profitieren Sie von der persönlichen Beratung.

+ Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob zusätzliche Genehmigungen (Naturschutz-und Landschaftspflegegesetz, Wasserrecht, o.ä.) erforderlich sind.
+ Sind die Nachbarn im Bild? Reden Sie offen über das Bauvorhaben und lassen Sie sich die Zustimmung der Nachbarn bei Bedarf schriftlich geben.
+ Kennen Sie die Fördermöglichkeiten für Häuslbauer im Burgenland? Nützen Sie das umfassende Angebot und informieren Sie sich rechtzeitig!
+ Planer, Architekten oder Baumeister bringen Ihre Wünsche zu Papier und erstellen für Sie einen Einreichplan, der den Bestimmungen des Baugesetzes entspricht.
+ Falls erforderlich, reichen Sie das Ansuchen um eine Baubewilligung rechtzeitig und vollständig bei Ihrer Gemeinde ein.
+ Beginnen Sie mit den Bauarbeiten erst nach ordnungsgemäßer Meldung bei der Baubehörde bzw. falls notwendig mit Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung!
+ Endlich fertig? Sie dürfen Ihr Gebäude erst nach Einbringen der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde und Erstattung eines positiven Schlußüberprüfungsprotokolls benutzen!


Leitfaden zum Burgenländischen Baugesetz: 

https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Wohnbaufoerderung/Leitfaden_zum_Burgenlaendischen_Baugesetz_2019.pdf


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 Förderrichtlinien ab 1. Jänner 2019 Download

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